KostenübernahmeArbeitgeber übernimmt Berufshaftpflicht, beA & Co. – Arbeitslohn oder nicht?
Registrierungspflichtig03.08.20264 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
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Als angestellte*r Anwält*in hast du viele Pflichten: Du brauchst z. B. eine Berufshaftpflichtversicherung, ein beA und musst Mitglied in der Anwaltskammer sein. Oft ist dein*e Chef*in so nett und übernimmt diese Kosten für dich. Das ist zwar gut für deine Finanzen, wirft aber eine wichtige steuerliche Frage auf: Musst du den Vorteil aus der Kostenübernahme als Arbeitslohn versteuern? Kurz: Übernimmt die Kanzlei deine Berufshaftpflicht, den Kammerbeitrag und die Kosten für das beA, ist das meist steuerpflichtiger Arbeitslohn – bei der Haftpflicht aber nur bis zur gesetzlichen Mindestsumme. Über den Werbungskostenabzug holst du dir das meist zurück.

Bild: KI-generiert/Midjourney
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