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Sächsisches FG Urteil v. - 1 K 698/01

Gesetze: UStG 1999 § 22 Abs. 2 Nr. 3UStG 1999 § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG 1999 § 3 Abs. 1b Nr. 1AO § 162 Abs. 1 S. 2

Schätzung des Eigenverbrauchs anhand der Richtsatzsammlung

Keine Abschläge wegen individueller persönlicher Essgewohnheiten

Leitsatz

Führt der Betreiber einer Gast- und Speisewirtschaft keine Aufzeichnungen über die Sachentnahmen, sondern ermittelt diese aus Vereinfachungsgründen im Schätzungswege unter Anwendung der von der Finanzverwaltung in der Richtsatzsammlung aufgestellten Pauschalregelungen, so kann er die danach entsprechend der zu seinem Haushalt gehörenden Personen vorzunehmende Vervielfältigung der Pauschbeträge nicht mit der Behauptung beanstanden, einzelne Familienangehörige hätten anderweitige Verköstigung erhalten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1117 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 15/2007 S. 1213
IAAAC-41421

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Sächsisches FG, Urteil v. 19.09.2006 - 1 K 698/01

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