07.05.2014 · Fachbeitrag · Altersversorgung
Kein Anspruch auf Betriebsrentenanhebung in der Finanzkrise
| Ein Arbeitgeber, der die Betriebsrente alle drei Jahre an den Kaufkraftverlust angepasst hat, kann die Anhebung der Betriebsrente mit der Begründung ablehnen, seine wirtschaftliche Lage stehe einer Anpassung entgegen. Die Entscheidung des Arbeitgebers, die Betriebsrente nicht anzupassen, entspricht billigem Ermessen im Sinne des § 16 Abs. 1 BetrAVG. Das hat das BAG zugunsten einer Bank entschieden, die ein Arbeitnehmer auf Anpassung verklagt hatte. |
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