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· Fachbeitrag · Provisionsabgabeverbot

Das Provisionsabgabeverbot bleibt bis 30. Juni 2017 bestehen

| Das Provisionsabgabeverbot bleibt noch bis zum 30. Juni 2017 bestehen. Das ergibt sich aus einer aktuellen Verordnung des BMF. |

 

Auch wenn die BaFin den Verstoß nicht mehr als Ordnungswidrigkeit ahndet, das Provisionsabgabeverbot gilt nach wie vor:

  • Versicherungsvertreter, die dagegen verstoßen, können ihren Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB verlieren. Denn häufig ist in den Agenturverträgen bestimmt, dass keine Provisionen weitergegeben werden dürfen.