06.07.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer verschont bleiben
| Tätigen Sie neben der umsatzsteuerfreien Versicherungsvermittlung sowie der Vermittlung von Finanzdienstleistungen umsatzsteuerpflichtige Umsätze, können Sie die Umsatzsteuerpflicht dafür vermeiden, indem Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Prüfen Sie anhand des Schemas am Ende des Beitrags, ob diese bei Ihnen greift. |
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