· Fachbeitrag · Finanzierungs-LV
Steuerpflicht von Zinsen aus LV bei weitergereichtem Darlehen?
| Sind Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung steuerpflichtig, die der Sicherung eines Darlehens dient, das von der Darlehensnehmerin mit gleichen Konditionen als Darlehen an eine nahe Angehörige weitergegeben wird, die die insoweit anfallenden Darlehenszinsen als Betriebsausgaben absetzen kann? Diese Frage muss der BFH klären (Az. beim BFH: VIII R 1/16). |
Im Urteilsfall sicherte die im Jahr 2000 abgeschlossene Kapitellebensversicherung einer Frau ihr Bankdarlehen aus dem Jahr 2006. Das Bankdarlehen reichte sie an ihre Schwester weiter, die das Darlehen zur Finanzierung ihres Fuhrunternehmens eingesetzt hat und die auf das Darlehen entfallenden Schuldzinsen wirtschaftlich trägt.
Das FG Niedersachsen folgert daraus, dass das Darlehen steuerschädlich verwendet wurde, und die Sparanteilszinsen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der Fassung vom 31.12.2004 steuerpflichtig sind. Denn durch die Weiterreichung an die Schwester habe die Darlehensnehmerin ihrerseits eine Darlehensforderung gegenüber ihrer Schwester begründet, die mit dem von ihr gegenüber der Bank vereinbarten Satz zu verzinsen sei. Dass die Darlehensnehmerin insoweit nach eigenen Angaben keine Einkünfte-Erzielungsabsicht habe, sei unerheblich (FG Niedersachsen, Urteil vom 19.11.2015, Az. 5 K 19/13, Abruf-Nr. 190823).
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