· Fachbeitrag · Altersversorgung
Keine Erdienbarkeit nötig bei Entgeltumwandlung eines GGf und Wechsel des Durchführungswegs
von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching
| Das Kriterium der Erdienbarkeit für die steuerliche Anerkennung einer Versorgungszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) gilt nicht bei Entgeltumwandlung. Wird lediglich der Durchführungsweg für den Future Service einer Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse gewechselt, so löst allein diese Änderung keine erneute Erdienbarkeitsprüfung aus. Das hat der BFH klargestellt. |
Erdienbarkeitskriterium aus Sicht der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung fordert bei über Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusagen des GGf die Einhaltung des Erdienbarkeitskriteriums (OFD Hannover, Verfügung vom 15.08.2014, Az. S 2742 ‒ 259 ‒ St 241, Abruf-Nr. 196121):
- Zwischen Zusagedatum und frühestmöglichem Bezug der bAV müssen mindestens 10 Jahre liegen; bei nichtbeherrschenden GGf sind es alternativ 3 Jahre, sofern die Dienstzeit insgesamt mindestens 12 Jahre umfasst.
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