· Fachbeitrag · Altersversorgung
Beitragsfreistellung einer Direktversicherungbei längerer Krankheit eines Arbeitnehmers
von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben PensionsManagement, München
| In der Praxis tauchen immer wieder Fragen auf, was mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) passiert, wenn ein Arbeitnehmer für längere Zeit krank ist. Der folgende Beitrag zeigt am Beispiel einer Direktversicherung die Konsequenzen auf. |
Kein Anpassungsbedarf innerhalb der Lohnfortzahlung
Dass ein Arbeitnehmer einmal krank wird, ist Bestandteil jedes Arbeitsverhältnisses. Die bAV ist hier regelmäßig nicht tangiert. Wie auch das Arbeitsverhältnis und der Anspruch auf Entgeltzahlung erhalten bleibt, besteht die bAV, vom Arbeitgeber oder über Entgeltumwandlung finanziert, fort.
Dauert die Krankheit jedoch länger, und zwar über den Lohnfortzahlungszeitraum von sechs Wochen hinaus, erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse als Lohnersatzleistung. Das Arbeitsverhältnis besteht zwar fort, aber der Entgeltanspruch ruht. Das Schicksal der bAV hängt in diesem Fall davon ab, ob die Beiträge durch eine Entgeltumwandlung oder durch eine arbeitgeberfinanzierte bAV bezahlt werden.
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