05.06.2014 · Fachbeitrag · Kundeninformation
Keine Haftung für Sturz durch offenen Treppenschacht im Rohbau
| Weder das Unternehmen, das mit der Erstellung des Rohbaus beauftragt ist, noch der Bauleiter haften für Personenschäden, die auf fehlenden Sicherungsvorkehrungen in Gebäudeteilen beruhen, mit deren Betreten nicht gerechnet werden musste. Dies gilt laut OLG Koblenz auch bei Unfällen des Bauherrn, dem das Aufsuchen des Rohbaus erlaubt ist. Ruhen die Arbeiten im Inneren eines Gebäudes, muss der Auftragnehmer das nicht ohne weiteres zugängliche Obergeschoss des Hauses nicht sichern. |
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