03.03.2011 | Umgang mit dem Finanzamt
Erstattungszinsen: Gegen Besteuerung wehren!
Die (Nicht-)Besteuerung von Erstattungszinsen zur Einkommensteuer sorgt für reichlich Zündstoff. Nachdem der Bundesfinanzhof die Besteuerung im Juni 2010 als unzulässig eingestuft hatte (Az: VIII R 33/07), ist die Bundesregierung aktiv geworden. Im „Jahressteuergesetz 2010“ hat sie § 20 Absatz 1 Nummer 7 Satz 3 Einkommensteuergesetz so ergänzt, dass Erstattungszinsen zur Einkommensteuer rückwirkend für alle noch offenen Fälle der Besteuerung unterliegen. Doch das heißt nicht, dass Sie sich mit der Besteuerung abfinden sollten.
Praxishinweis: Sie finden in „myIWW“ (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 110609 einen ausführlichen Beitrag zum Thema Erstattungszinsen. Darin erfahren Sie, wie Sie sich wehren, wenn das Finanzamt bei Ihnen Erstattungszinsen zur Einkommen-, Gewerbesteuer und zur Körperschaftsteuer besteuert. |