01.11.2007 | Provision
Rückständige Provisionsansprüche aus 2003/04 verjähren!
Wer Provisionsrückstände aus 2003 und 2004 hat, sollte jetzt noch tätig werden! Die Ansprüche aus beiden Jahren verjähren in Kürze:
- Ansprüche aus 2003 mit Ablauf des 14. Dezember 2007. Der früher anwendbare § 88 Handelsgesetzbuch wurde durch das bereits zum 15. Dezember 2004 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsanpassungsgesetz aufgehoben.
- Ansprüche aus 2004 – nach dem Wortlaut der für beide Jahre einschlägigen Übergangsvorschrift – ebenfalls mit Ablauf des 14. Dezember 2007. Ungeklärt ist bislang, ob aufgrund einer wertenden Betrachtung die Verjährung möglicherweise erst mit Ablauf des 31. Dezember 2007 eintritt.
Unser Tipp: Auch wenn ein späterer Verjährungseintritt aufgrund verschiedener Umstände nicht auszuschließen ist, sollte die Verjährung rechtzeitig gehemmt werden. Jetzt noch Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben!
Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 1 | ID 114876