29.04.2010 | Personalmanagement
Mitarbeiter dürfen über ihr Gehalt sprechen
Arbeitnehmer können nicht verpflichtet werden, intern über ihr Gehalt zu schweigen. Denn nur bei einem Austausch mit Kollegen können sie prüfen, ob der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz (insbesondere bei Sonderzuwendungen) beachtet hat. (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009, Az: 2 Sa 183/09) (Abruf-Nr. 100576)
Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 4 | ID 135361