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01.06.2003 | Manager-Haftung und Versicherungsschutz

Die Haftungsrisiken der Manager

von Rechtsanwältin Nicole Krupp, Nörr Stiefenhofer Lutz, Düsseldorf

Eine Vielzahl spektakulärer Unternehmens-Zusammenbrüche hat dazu geführt, dass der Manager-Haftung eine immer stärkere Bedeutung zukommt. Der Abschluss von Directors & Officers (D&O)-Versicherungen wird voraussichtlich an Bedeutung gewinnen. Sie bieten Schutz vor den finanziellen Folgen im Falle der Inanspruchnahme auf Grund fehlerhafter bzw. vermeintlich fehlerhafter unternehmerischer Entscheidungen.

Die in der Praxis wichtigste Rolle für die Innen- wie die Außenhaftung ist die Insolvenz des Unternehmens. Zum einen konzentrieren sich in diesem Fall Dritte auf das ehemalige Management. Zum anderen ist der Insolvenzverwalter an einer Vergrößerung der Masse interessiert und nimmt daher bei schwerwiegenden Management-Fehlern die Verantwortlichen in Anspruch.

Um Sie für das Beratungsgespräch vorzubereiten, verschaffen wir Ihnen nachfolgend einen Überblick über die Haftungsrisiken der Unternehmensleitung einer Aktiengesellschaft (AG) und einer GmbH.

Innenhaftung

Im Rahmen der Haftung müssen Sie zwischen der Innen- und der Außenhaftung unterscheiden. Bei der Innenhaftung wird der Unternehmensleiter von seinem eigenen Unternehmen auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Die Außenhaftung meint die Haftung des Unternehmensleiters gegenüber Außenstehenden, zum Beispiel gegenüber Gesellschaftern, Aktionären, Arbeitnehmern, Lieferanten, Kunden, Wettbewerbern oder sonstigen Dritten.

1. Innenhaftung in der Aktiengesellschaft

Als Haftende kommen bei der AG in erster Linie die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in Betracht. Ein Vorstandsmitglied kann auf Schadenersatz haften, wenn es seine Pflichten schuldhaft verletzt (§§  93 Absatz 2 Aktiengesetz [AktG]).

Zu den Pflichten gehören