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28.06.2010 | Lebensversicherung

Zinsen aus Kapitallebensversicherung voll steuerpflichtig

Werden die Mittel aus einem mit einer Lebensversicherung besicherten Finanzierungsdarlehen auch zum Erwerb von Umlaufvermögen und weiterer Finanzierungskosten abgerufen, sind die Erträge aus der Lebensversicherung voll steuerpflichtig, wenn die Bagatellgrenze von 2.556 Euro überschritten ist. So lässt sich eine Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz auf den Punkt bringen. Denn in diesem Fall diene das Darlehen ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts.  

Wichtig: Die Entscheidung betrifft nur Altpolicen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Sie ist aber weiter aktuell, weil solche Policen noch laufen und oft zur Darlehenssicherung herangezogen werden. Der Steuerpflichtige hat Revision eingelegt. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet: VIII R 49/09. (Urteil vom 18.6.2009, Az: 4 K 1646/07) (Abruf-Nr. 101133)  

Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 2 | ID 136634