28.06.2010 | Kundeninformation
Leistungen einer Pflegezusatzversicherung mindern Abzug
Die Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung mindern die steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Pflegekosten. In dem vom Finanzgericht (FG) Köln entschiedenen Fall machte ein schwerstpflegebedürftiger Steuerzahler (Pflegestufe III) geltend, dass das Pflegegeld seiner privaten Pflegezusatzversicherung nicht auf seine Heimunterbringungskosten anzurechnen sei. Dem ist das FG nicht gefolgt. Es bestehe ein enger Zusammenhang zwischen der Versicherungsleistung und den durch die Pflege entstehenden Aufwendungen. Die Anrechnung sei daher rechtens.
Beachten Sie: Betroffene Steuerzahler können Einspruch einlegen und auf das inzwischen beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängige Verfahren (Az: VI R 8/10) verweisen. Ihr Verfahren ruht dann bis zur Entscheidung durch den BFH. (Urteil vom 15.12.2009, Az: 12 K 4176/07) (Abruf-Nr. 100461)