01.10.2004 | Kombi-Rente
Finanzierungsvermittlungskosten als Werbungskosten abzugsfähig
von Diplom-Finanzwirt Hermann Kahlen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Senden/Westfalen
Die Nebel lichten sich bei der Frage, ob Finanzierungsvermittlungskosten im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Kombi-Rente als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften abzugsfähig sind. Nachfolgend der aktuelle Stand der Diskussion.
Das Konzept des Anbieters
Verträge über eine kreditfinanzierte Kombi-Rente bestehen üblicherweise aus vier Elementen:
Einer sofort beginnenden Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag mit lebenslanger Rentenzahlung ab Vertragsbeginn. |
Einem Darlehen zur Bestreitung des Einmalbetrags für die Rentenversicherung. |
Einem (Investment-)Sparplan, mit dem die Rückzahlungsmittel für das Darlehen angespart werden. |
Einer Risikolebensversicherung. |
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