01.10.2004 | Hartz IV und Arbeitslosengeld II
Vermögen muss verwertet werden - Gestaltungshinweise für Betroffene
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt - mit Auswirkungen für das Vermögen Betroffener. Nachfolgend sagen wir Ihnen, was in Zukunft gilt und wie Ihre Kunden ihr Vermögen vor dem staatlichen Zugriff retten könne
Der Arbeitsuchende hat in Zukunft nur noch Anspruch auf "pauschalierte Regelleistungen". Die Regelleistungen umfassen laufende und - soweit pauschalierbar - einmalige Bedarfe. Zudem wird die Anrechnung von eigenem, Partnereinkommen und Vermögen deutlich verschärft.
Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben hilfebedürftige erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren und die Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (Ehegatten, Lebenspartner, Partner, minderjährige, unverheiratete Kinder).
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann
durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, |
aus dem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen. |
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