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01.02.2004 | GmbH

Auch GmbH als Vertreter ist ausgleichsberechtigt

In der Dezember-Ausgabe 2003 (Seite 10) haben wir die steuerlichen Gestaltungen vorgestellt, wenn die Agentur in Form der GmbH betrieben wird und der Gesellschafter-Geschäftsführer ausscheidet. Ein Leser hat folgende Frage: "Hat die GmbH jemals einen Anspruch auf Ausgleich nach §  89b Handelsgesetzbuch (HGB)?"

Unsere Antwort: Auch eine GmbH als Vertreter kann ausgleichsberechtigt sein, zum Beispiel bei einem Aufhebungsvertrag oder wenn der Versicherer kündigt. In diesem Falle kann die GmbH den Ausgleichsanspruch verlangen, wenn die Voraussetzungen des §  89b HGB vorliegen.

Quelle: Ausgabe 02 / 2004 | Seite 3 | ID 97115