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01.04.2007 | Gesetzesänderungen

Abgeltungsteuer: Neue Regeln für Lebensversicherungen

Lebensversicherungen, die bereits nach heutigem Recht steuerlich begünstigt sind, sollen entgegen erster Pläne doch nicht in die ab 2009 geplante Abgeltungsteuer einbezogen werden. Betroffen sind also die seit 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen, bei denen aktuell nur die Hälfte des Ertrags versteuert wird, wenn

  • die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und
  • der Versicherungsnehmer bei Auszahlung der Versicherung mindestens 60 Jahre alt ist.

    Grund: Durch die Einführung der Abgeltungsteuer von 25 Prozent wären diese Lebensversicherungen nach dem ursprünglichen Entwurf privilegiert worden, weil die Erträge nur mit 12,5 Prozent besteuert worden wären. Diese Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Anlageprodukten soll vermieden werden. Das sieht der vom Bundeskabinett am 14. März 2007 gebilligte Gesetzentwurf für die Unternehmenssteuerreform (Abruf-Nr.  070945 ) vor.

    Wichtig: Vor 2005 abgeschlossene Policen bleiben wie bisher steuerfrei. Ab 2005 abgeschlossene Policen, die die genannten Kriterien (12-jährige Laufzeit, Auszahlung frühestens nach dem 60. Lebensjahr) nicht erfüllen, sollen unter die Abgeltungsteuer fallen.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 2 | ID 97697