01.11.2004 | EU-Vermittler-Richtlinie
Prüfen Sie Ihre Freistellungserklärungen!
Die EU-Vermittler-Richtlinie wird am 15. Januar 2005 wirksam. Auch wenn die Umsetzung in Deutschland voraussichtlich bis zum Frühjahr/Frühsommer 2005 (Teil 1) und zum Jahresende 2005 (Teil 2) dauern wird, sind die Folgen jetzt schon klar. Einen Vorgeschmack gibt das veröffentlichte Diskussionspapier des Bundeswirtschaftsministeriums vom 3. August 2004. Es betrifft die Umsetzung der EU-Vermittler-Richtlinie in deutsches Recht. Sie finden das Papier im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen" .
Anders als viele Einfirmenvertreter vermuten, sind sie durchaus umfassend von der Richtlinie betroffen. Und zwar bei den Freistellungs- und Regressverzichtserklärungen. Wieso das so ist und wie Sie sich dagegen wappnen, sagt Ihnen der folgende Beitrag.
Gewerblich tätige Versicherungsvermittler werden - voraussichtlich ab Mitte nächsten Jahres - verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer ihrer Tätigkeit aufrecht zu erhalten (§ 34d Absatz 1 Entwurf zur Gewerbeordnung).
Befreit werden können Sie unter folgenden drei Bedingungen:
Sie sind Einfirmenvertreter oder unechter Mehrfachagent (vermitteln für verschiedene Versicherer, arbeiten aber je Versicherungssparte bzw. je Produkt immer nur mit einem zusammen). |
Sie verfügen entweder über eine Inkassovollmacht für den/die von Ihnen vertretenen Versicherer oder Sie dürfen keine Prämien vom Versicherungsnehmer oder für diesen bestimmte Gelder in Empfang nehmen. |
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