01.06.2004 | Dach- und Single-Hedge-Fonds zugelassen
Das Wichtigste zu den neuen Produkten im Überblick
Bei den Anbietern von Hedge-Fonds herrscht Euphorie. Seit dem 1. Januar 2004 sind Hedge-Fonds in Deutschland zum Vertrieb an Privatanleger zugelassen (Stichwort: Investmentmodernisierungsgesetz), seit kurzem sind die ersten Produkte auf dem Markt. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, was hinter diesen Produkten steckt.
Bisher konnten Anleger in Deutschland Hedge-Fonds nur über den Umweg von Zertifikaten, die die Wertentwicklung eines Korbes von Hedge-Fonds widerspiegelten, oder als rechtlich nicht geschütztes Privatplatzierungsprodukt erwerben. Künftig können Anleger direkt in Single- und in Dach-Hedge-Fonds investieren:
Single-Hedge-Fonds decken ein klar definiertes Anlageumfeld ab. |
Dach-Hedge-Fonds investieren ihrerseits in Single-Hedge-Fonds und ermöglichen dadurch eine breite Diversifizierung. |
Genehmigt und kontrolliert werden die Hedge-Fonds durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Vertrieben werden dürfen sie ausschließlich von Kreditinstituten sowie Finanzdienstleistern mit Erlaubnis und nur an "erfahrene Anleger". Letztere müssen über das Totalverlustrisiko informiert werden.
Wichtig: Fast alle großen Anbieter haben Anträge auf Produktzulassung gestellt. Die ersten Genehmigungsverfahren sind abgeschlossen. Die BAaFin hat Ende März 2004 DWS Investment und Lupus alpha Asset Management GmbH die Genehmigung erteilt.
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