28.06.2010 | Betriebsausgaben
Fußballkarten für Kunden nicht abzugsfähig
Aufwendungen eines Unternehmers für den Erwerb von Eintrittskarten zu Bundesliga-Spielen für Kunden und potenzielle Neukunden sind nicht abzugsfähige Betriebsausgaben für Geschenke. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Hintergrund: Aufwendungen von mehr als 35 Euro pro Person im Jahr für „Geschenke“ an Nicht-Arbeitnehmer sind nicht abzugsfähig (Freigrenze). In dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um 25 Karten für fünf Spiele pro Saison zum Preis von je 400 DM. Der Umstand, dass Kunden bzw. potenzielle Neukunden als Teilnehmer auftraten und vor jedem Stadionbesuch eine Betriebsführung bei dem einladenden Unternehmen stattfand, schloss eine Behandlung als Geschenk nicht aus. Denn eine konkrete Gegenleistung der Gäste konnte nicht festgestellt werden.
Beachten Sie: Auch eine gewinnmindernde Berücksichtigung der Aufwendungen als Sponsoringaufwand hat der BFH ausgeschlossen. Das hätte unter anderem eine Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen zur Förderung des Fußballvereins vorausgesetzt. Mit den Eintrittskarten wurden aber nur die Gäste begünstigt. (Beschluss vom 17.2.2010, Az: I R 79/08) (Abruf-Nr. 101896)