01.08.2004 | Ausgleichsanspruch
Halber Steuersatz auch nach 1998?
Noch besteht Hoffnung, dass auch Ausgleichszahlungen nach 1998 nur mit dem halben Steuersatz versteuert werden müssen. Die Sache ist jetzt beim Bundesfinanzhof gelandet (Az: III R 63/03), der endgültig entscheiden muss. Das Verfahren betreibt ein Handelsvertreter. Sein in 1999 gezahlter Ausgleichsanspruch wurde auf Grund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 nach der Fünftel-Regelung besteuert - statt mit dem bis 1998 geltenden halben Steuersatz. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat die Klage in erster Instanz abgewiesen.
Unser Tipp: Wer in einer vergleichbaren Angelegenheit mit seinem Finanzamt im Streit liegt, sollte unter Berufung auf das genannte BFH-Aktenzeichen "Ruhen des Verfahrens" beantragen und abwarten, wie der BFH entscheidet. So sparen Sie die Kosten eines selbst geführten Rechtsstreits.