· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Steuerspar-Modell: Tankgutschein statt Gehaltserhöhung
| Tankkarten und Tankgutscheine stellen auch dann einen Sachbezug dar, wenn der Mitarbeiter über den Gutschein in der ausgewiesenen Betragshöhe Dienstleistungen oder Waren bei einem Dritten erwirbt. Das hat der BFH abgesegnet. In der Praxis können Sie und Ihre Mitarbeiter davon profitieren, indem Sie statt einer Gehaltserhöhung die Tankgutscheine von bis zu monatlich 44 Euro anbieten. |
Das Steuerspar-Modell Gutschein ...
Die Gutscheine stellen Sachbezüge dar und können bis zu 44 Euro im Monat steuerfrei bleiben. Werden sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt, zählen sie nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt (§ 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung); sie sind sozialversicherungsfrei. Für den Mitarbeiter bedeutet das: Hochgerechnet aufs Jahr muss er auf 528 Euro (44 Euro x 12) keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Und auch der Arbeitgeber profitiert, weil er insoweit nicht mit Sozialabgaben belastet wird.
... bei anstehender Gehaltserhöhung ins Spiel bringen
In der Praxis können Sie dies nutzen, indem Sie statt einer Gehaltserhöhung einen monatlichen Tankgutschein von 44 Euro vereinbaren. Über diese Option Gutschein statt Lohn erhält der Mitarbeiter selbst dann ein höheres Nettogehalt, wenn die Gehaltserhöhung etwas höher ausfallen würde als 44 Euro. Das verdeutlicht das folgende Beispiel.
| |||||||||||||||||||||||||||
Agenturinhaber A lässt dem ledigen Mitarbeiter M (Jahresgehalt: 42.000 Euro) die Wahl zwischen einer monatlichen Gehaltserhöhung von 55 Euro und einem monatlichen Tankgutschein über 44 Euro.
Ergebnis: Obwohl M bei der Gutscheinvariante brutto 132 Euro jährlich weniger erhält als bei der Gehaltsumwandlung, hat er netto 229,06 Euro mehr in der Tasche. A spart bei der Gutscheinvariante neben 132 Euro Gehalt jährlich Sozialabgaben in Höhe von 130,19 Euro (Sozialabgaben bei 42.000,00 Euro: 8.284,50 Euro; Sozialabgaben bei 42.660,00 Euro: 8.414,69 Euro). |