01.10.2004 | Anlagevermittlung
Göttinger Gruppe - Anlagevermittler muss zahlen
Sicherheit und eine hohe Rendite sollte die atypisch stille Beteiligung an der Göttinger Vermögensanlagen AG Anlegern bringen. Für einen Anleger führte die Beteiligung aber zum Fiasko. Der Anleger forderte daraufhin von seinem Anlagevermittler Schadenersatz. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sprach ihm diesen zu. Das Urteil mit Gründen liegt uns noch nicht vor. Nach Aussage der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Kirchner ist der Anleger über die Risiken der Beteiligung unzureichend informiert worden (Totalverlust der Einlage, Nachschusspflicht). Die Übergabe des Emissionsprospekts reichte in den Augen des OLG nicht aus. Vielmehr hätte es einer zusätzlichen mündlichen Information bedurft. Erschwerend kam hinzu, dass der Vermittler nicht auf die negative Berichterstattung über die Göttinger Vermögensanlagen AG in den Medien hingewiesen hatte.
Wichtig: Alt-Schadenersatzansprüche verjähren zum 31. Dezember 2004! Sehen Sie dazu auch den Beitrag auf Seite 16 dieser Ausgabe. (Urteil vom 15.7.2004, Az: 3 U 135/02; Abruf-Nr. 041942 )