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01.08.2004 | Anlagevermittlung

Anlageberater haftet für WGS-Empfehlung

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat einen Anlageberater der Wohnungsbaugesellschaft Stuttgart (WGS) wegen fehlerhafter Beratung zu Schadenersatz verurteilt. Er hatte zwei Anteile des Immobilienfonds der Grundstücks-, Vermögens- und Verwaltungs GbR Stuttgart Mitte II, Fonds Nummer 27 empfohlen. Diese waren dem Anleger und seiner Ehefrau durch die Insolvenz der Fondsgesellschaft verloren gegangen.

Begründung des OLG: Der Berater habe gegen die Pflicht zur anleger- und objektgerechten Anlageberatung verstoßen. Er habe falsche Angaben gemacht, die Chancen und Risiken nicht vollständig und richtig dargestellt und keine anderen Alternativen aufgezeigt. Insbesondere habe er den Fondserwerb als "sichere Sache" dargestellt, ohne auf die Gefahr des Totalverlusts bei Insolvenz der Fondsbetreiberin einzugehen. Zudem habe er wahrheitswidrig den Eindruck erweckt, der Erwerb der Immobilienfondsanteile bringe eine Rendite von zehn Prozent jährlich und die Fondsanteile seien nach Ablauf von fünf Jahren problemlos zu veräußern.

Wichtig: Das OLG rechnete dem Anleger und seiner Ehefrau ein Mitverschulden in Höhe von 25 Prozent an. Sie hätten die Renditeerwartungen nicht überprüft und die Risiken der Beteiligung nicht hinterfragt. Dazu heißt es wörtlich: "Auch der einfache Anleger, dem ja selbst bekannt ist, dass er über das komplizierte Anlagegeschäft des Fondserwerbs keine Kenntnis hat, muss sich zur Vermeidung von Schäden die notwendigen Informationen durch Nachfrage bei dem Anlageberater verschaffen." (Urteil vom 29.7.2003, Az: 5 U 82/03; Abruf-Nr.  032106 )

Quelle: Ausgabe 08 / 2004 | Seite 4 | ID 97207