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29.01.2010 | Änderungen bei Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010

Neue Spielregeln - neue Steuerstrategie
bei der Beitragsrückerstattung

Seit 1. Januar 2010 sind die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in einem größeren Umfang als bisher als Sonderausgaben absetzbar. Die Beiträge zur „Basisabsicherung“ sind in der privaten Krankenversicherung unbeschränkt abzugsfähig.  

 

Privatversicherte müssen jetzt genau nachrechnen, ob sich eine Beitragsrückerstattung im Umfang wie bisher lohnt oder ob sie besser ihre Arztrechnungen und Rezepte dem Versicherer einreichen und im Gegenzug auf die Erstattung verzichten sollten.  

Der neue Grundsatz

Bis 2009 war es für privat Versicherte generell günstiger, die im Jahr angefallenen Kosten so lange aus der eigenen Tasche zu bezahlen, bis die Summe die erwartete Beitragserstattung überschritt. Dies ist seit 2010 aus zwei Gründen nicht mehr generell der Fall:  

 

1. Kosten für die selbst bezahlten Rechnungen wirken sich nicht steuermindernd aus.
2. Eine Beitragsrückerstattung führt zu einer Reduzierung der abzugsfähigen Sonderausgaben.