20.01.2014 · Fachbeitrag · Finanzierung
Kündigung eines Darlehens bei Mahnung mit falschen Zahlen
| Die Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrags ist unwirksam, wenn der Darlehensgeber in der vorausgehenden Mahnung einen zu hohen Zahlungsrückstand genannt hat, entschied das OLG Karlsruhe. |
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