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29.08.2013 · Fachbeitrag · Personalmanagement

Bei Arbeitsunfähigkeit ist Dienstwagen nicht im Betrieb abzuliefern

| Ein Mitarbeiter ist während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet, einen Dienstwagen im Betrieb abzuliefern. Er muss ihn lediglich an seinem Wohnort an den Arbeitgeber herausgeben, entschied das LAG Berlin-Brandenburg. |