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03.12.2009 | Sozialversicherung

Wann sind zwei GbR-Gesellschafter versicherungsfrei?

Ein Leser möchte wissen, wann sich ein hauptberuflich Selbstständiger, der zusammen mit einem Kollegen Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist, von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreien lassen kann. Konkret: Sind ein oder zwei Arbeitnehmer notwendig?  

Die Antwort: Auch bei zwei Gesellschaftern genügt ein Arbeitnehmer, der mit seinem Lohn bzw. Gehalt die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro im Monat überschreitet, um nach § 5 Abs. 5 SGB V versicherungsfrei zu sein. Dies ergibt sich aus dem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 21. November 1998 (Ziffer A I 7b). Für die Bewertung der Voraussetzung „Beschäftigung von mindestens einem mehr als geringfügig Beschäftigten“ ist die Unternehmensform unerheblich.  

Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 1 | ID 131993