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02.10.2008 | Anlagevermittlung

Wissen um Kontamination eines finanzierten Grundstücks

Eine Bank hat eine Aufklärungspflicht gegenüber einem Darlehensnehmer, wenn sie über einen Wissensvorsprung verfügt. Klärt sie den Darlehensnehmer bei Abschluss eines Kreditvertrags zur Finanzierung eines Grundstückskaufs nicht entsprechend ihrem Wissen über die Kontamination eines Grundstücks auf, haftet sie auf Schadenersatz. (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.7.2008, Az: 17 U 4/07) (Abruf-Nr. 082321)  

Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 4 | ID 121913