10.05.2024 · Nachricht ·
Lohnsteuer
Der BFH hat eine wichtige und in der Praxis umstrittene Frage zu Betriebsveranstaltungen geklärt: Nach der ab dem Veranlagungszeitraum 2015 geltenden Legaldefinition in § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG kann eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs offenstehen. Außerdem hat der BFH entschieden, dass das Tatbestandsmerkmal „Betriebsveranstaltung“ in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG der Legaldefinition in § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG entspricht.
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03.05.2024 · Fachbeitrag ·
Gesetzesänderungen/Wohn-Riester
„Wohn-Riestern“ lässt sich jetzt nicht nur im Zusammenhang mit der Finanzierung des Eigenheims und der Ablösung von Darlehen nutzen. Seit Jahresbeginn 2024 kann „Wohn-Riester“ weit mehr: Die Verträge lassen ...
17.04.2024 · Fachbeitrag ·
Abschreibung/gesetzesänderungen
Ein ewiges Hin und Her bei der degressiven Abschreibung. Erst gibt es sie für viele Jahre nicht, dann wird sie wieder eingeführt, verlängert, läuft aus und nun, mit einer zeitlichen Unterbrechung von mehreren ...
16.04.2024 · Fachbeitrag ·
Rechnung
Bisher müssen Rechnungen grundsätzlich in Papierform ausgestellt werden. Ab 2025 wird allerdings eine neue eRechnungspflicht eingeführt. Diese betrifft zwar nur Unternehmer, die im Inland umsatzsteuerpflichtige Umsätzen an andere Unternehmer ausführen. Dennoch sind auch Sie als Versicherungsvermittler betroffen. Warum? Sie müssen die eRechnung zwar nicht ausstellen, aber empfangen können.
16.04.2024 · Fachbeitrag ·
Gesetzesänderungen
Den Gewinn durch Bilanzierung zu ermitteln, ist nicht nur aufwendig, sondern auch kostenintensiv. Um den Bürokratieabbau voranzutreiben und für Entlastungen zu sorgen, hat der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz ...
04.04.2024 · Fachbeitrag ·
Gesetzesänderungen
Bei der Gruppenunfallversicherung fällt der Höchstbetrag bei der Pauschalversteuerung rückwirkend zum 01.01.2024 aufgrund des Wachtumschancengesetzes weg. Was ab sofort gilt, zeigt VVP.
04.04.2024 · Fachbeitrag ·
Gesetzesänderungen
Die Elektromobilität fördert der Staat auch mittels steuerlicher Privilegien. Ein Privileg ist der Ansatz des geviertelten Bruttolistenpreises (BLP) für die Besteuerung der Privatnutzung von E-Dienstwagen oder E-Betriebs-Pkw. Um den gestiegenen Neuwagenpreisen gerecht zu werden, hat der
Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz (WCG) die BLP-Grenze von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben. Mit den Details macht Sie VVP vertraut.