Beruht die Funktionsunfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem Mangel, der unerkannt von vorn herein bereits vorhanden war und somit auch die Sache vorher schon gemindert hat, liegt kein Sachschaden im
Sinne der ABE vor. Daher besteht für die Kosten der Wiederherstellung kein Versicherungsschutz. Die mangelhafte Herstellung der Sache ist in der Elektronikversicherung weder versichert noch versicherbar. Zudem muss eine versicherte Gefahr von außen auf die betroffenen Teile eingewirkt
haben. So entschied ...
Kosten für eine einem Hotel ähnliche Unterbringung im Sinne von
Abschn. A § 8 Nr. 1 Buchst c VHB 2014 können auch die Aufwendungen für die Anmietung eines Wohnmobils sein. So entschied es das OLG Köln.
Macht der VN auf ihm gestellte Fragen zum Zeitpunkt des (behaupteten) Versicherungsfalls und seiner Entdeckung bewusst unrichtige Angaben, die ersichtlich darauf abzielen, die verspätete Anzeige des Versicherungsfalls ...
Eine sog. GAP-Versicherung dient ihrem Sinn und Zweck nach der Absicherung nur vor Forderungen, die der Leasinggeber beansprucht. Vorbehaltlich anderer Regelungen kann aus ihr vom VR nicht etwas darüber hinaus anhand anderer Berechnungskriterien (Restwert; Wiederbeschaffungswert) verlangt werden.
Der Ausschluss in der Leitungswasserversicherung für Schäden „durch Schwamm“ gilt auch bei Schwammbefall als Folge eines Austritts von
Leitungswasser in einem Einfamilienhaus, das in Holzständerbauweise im ...
Die Bundesregierung hat am 16.8.23 mit dem Solarpaket I ein wichtiges Gesetzespaket für Photovoltaikanlagen auf den Weg gebracht, das auch die Inbetriebnahme sogenannter „Balkonkraftwerke“ erleichtern soll.
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Die Regelung in den Bedingungen einer Wohngebäudeversicherung, dass bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch Reparatur nicht auszugleichen ist, ersetzt werden, ist mehrdeutig. Sie
erfasst nicht nur den technischen, sondern auch den merkantilen Minderwert. So entschied es das OLG Stuttgart.