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  • 27.03.2015 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Kein zweistufiges Bewilligungsverfahren beim Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis

    | Die Erteilung einer Bewilligung zum laufenden Bezug von Abdrucken aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis in einem eigenständigen vorgelagerten Verfahren unabhängig vom tatsächlichen Bezug von Abdrucken ist gesetzlich nicht vorgesehen (BGH 28.1.15, IV AR (VZ) 1/14, Abruf-Nr. 143962 ). |