· Fachbeitrag · Titelumschreibung
Rechtsnachfolge mit Grundbuchauszug nachweisen
| Regelmäßig kommt es in der Praxis zu folgenden Fällen: Über das Vermögen des Schuldners wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Gläubiger lässt den Titel gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 727 ZPO umschreiben, um dann die Zwangsversteigerung in das Grundstück des Schuldners zu betreiben. Der Insolvenzverwalter gibt das Grundstück anschließend aus der Insolvenzmasse frei. Der Insolvenzvermerk wird aus dem Grundbuch gelöscht. Der Gläubiger beantragt nun, die vollstreckbare Ausfertigung gegen den Schuldner rückzuüberschreiben. Zur Begründung verweist er auf die Grundstücksfreigabe des Insolvenzverwalters und auf das Grundbuch, woraus sich die Löschung des Insolvenzvermerks ergibt. Zu Recht? |
Relevanz der Entscheidung
Ja. Der BGH hat diese Vorgehensweise des Gläubigers jetzt gebilligt. Seine Leitsätze lauten wie folgt:
|
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig