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  • 25.08.2023 · Nachricht · Arbeitsrecht

    Vorsicht, wenn die Weiterbeschäftigung vollstreckt wird

    | Arbeitnehmer erstreiten vor Gericht häufig den Anspruch, beim Arbeitgeber weiterbeschäftigt zu werden, der dann auch vollstreckt werden kann. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass der Arbeitgeber denselben Arbeitsplatz bereitstellen muss wie zuvor. Darauf weist das LAG Hamm hin (15.5.23, 18 Sa 1195/22, Abruf-Nr. 235923 ). |