Durch das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (BGBl I Nr. 318) ist u. a. zum 1.1.26 der Beschwerdewert nach § 567 Abs. 2 ZPO, § 33 Abs. 3 RVG von 200 EUR auf 300 EUR angehoben worden. Dies hat vor allem Auswirkungen im Bereich der Kostenfestsetzung nach §§ 788, 104 ZPO – aber auch dann, wenn im Rahmen eines beantragten PfÜB geltend gemachte bisherige Kosten ...
Der Basiszinssatz des BGB beträgt seit dem 1.1.26 weiterhin unverändert 1,27 Prozent. Es ergeben sich weiterhin Verzugszinsen für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) i. H. v. 6,27 Prozent und für den ...
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vom 21.1.26 (BT-Drucksache 21/3737) will die Bundesregierung Medienbrüche in Vollstreckungsverfahren weitgehend beseitigen und den ...
Seit dem 1.1.26 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 EUR pro Stunde. Diese Erhöhung wirkt sich spürbar auf die Zwangsvollstreckung aus, insbesondere hinsichtlich der Pfändungsfreigrenzen, der Berechnung pfändbarer Einkommen und der Gläubigertaktik. Der folgende Beitrag klärt auf.
Bereits in VE 25, 163 haben wir über die wesentlichen Inhalte des Referentenentwurfs des BMJV vom 9.7.25 zum geplanten Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung berichtet. Die Bundesregierung hat am 5.
Zum 1.1.26 wurden die Vorschriften betreffend Sachbezüge erneut geändert. Sie sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt. Für Gläubiger positiv: Die Naturalleistungen sind jetzt höher zu ...
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