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  • 09.01.2024 · Nachricht · Zwangsvollstreckungsformular

    Nochmals Zustellkosten: Gericht vergisst Kreuz zu setzen

    | Bereits in VE 23, 165 haben wir darüber berichtet, dass Vollstreckungsgerichte oft vergessen, an der folgenden Stelle des PfÜB-Formulars ein Kreuz zu setzen: „Vom Gericht auszufüllen ... ☐ ... sowie wegen der Kosten für die Zustellung dieses Beschlusses an sämtliche aufgefürhrte Schuldner und sämtliche aufgeführte Drittschuldner ...“. Die Folge ist dann ggf. für den Gläubiger, dass zwar einer von mehreren im Beschluss aufgeführten Drittschuldnern den dort ausgewiesenen Betrag zzgl. der durch die Zustellung an ihn angefallenen Gerichtsvollzieherkosten zahlt, die Kosten der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher an den bzw. die anderen Drittschuldner hingegen aber nicht begleicht. In diesem Fall müsste das Vollstreckungsgericht den Beschluss nachträglich und zeitaufwendig ergänzen bzw. berichtigen. Obwohl klar erkennbar ist, dass hier nur das Gericht Eintragungen vornehmen darf (BR-Drucksache 561/22 S. 66), kreuzen Gläubiger zunehmend selbst das Kontrollkästchen an. Die Frage ist, wie die Vollstreckungsgerichte reagieren, wenn der Gläubiger – trotzt Verbots – ein Kreuz setzt. |