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  • 25.09.2015 · Fachbeitrag · Streitwert

    Kosten des PfÜB sind nur Nebenforderungen

    | Macht der Geschädigte nach einem rechtskräftigen Urteil im Haftpflichtprozess aufgrund eines PfÜB Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend, sind zugleich geltend gemachte Kosten des PfÜB dem Streitwert nicht hinzuzurechnen. Sie bleiben als Nebenforderung außer Betracht. |