· Fachbeitrag · Musterformulierung
Pfändung in Bankverbindung
| Der BGH hat entschieden, dass im Rahmen einer Kontopfändung in den PfÜB auf Antrag des Gläubigers die Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge - ungeschwärzt - aufgenommen werden muss ( VE 12, 74 , 78). |
In VE 12, 97 ff., haben wir Ihnen hierzu die passende Musterformulierung zur Verfügung gestellt. Aber: Wegen der Aufhebung des § 55 SGB I genießen Gutschriften von Sozialleistungen auf einem Girokonto, das nicht P-Konto ist, keinen Pfändungsschutz mehr. Pfändungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld kann nur noch über P-Konto erlangt werden. Streichen Sie daher bitte in der o.g. Musterformulierung auf Seite 100 den letzten Satz des zweiten Absatzes (von „Für den Fall ...“ bis „ ... § 55 Abs. 1 S. 1 SGB I)“). Im Online-Archiv von VE ist dies bereits berücksichtigt.