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  • · Fachbeitrag · Beihilfe

    Beamtenrechtliche Beihilfeansprüche: So pfänden Sie richtig

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Beamtenrechtliche Beihilfeansprüche sind ein lohnendes Vollstreckungsobjekt. Bei ihrer Pfändung sind jedoch immer wieder Fehler zu beobachten. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie alles richtig machen. |

     

    Beihilfe: Definition

    Als Beihilfe bezeichnet man eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.

     

    Die Beihilfe wird auf Antrag vom jeweiligen Dienstherrn prozentual oder pauschal nach Vorlage der vom Beihilfeberechtigten zuvor privat bezahlten Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt. Erstattet werden 50 bis 80 Prozent der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. In der Regel werden dabei nur „beihilfefähige“ Aufwendungen berücksichtigt und Selbstbehalte abgezogen.