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  • 01.12.2006 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.  

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    Heute berichten wir über die Fälle unserer Leser, Rechtsanwalt Hans-H. Doppler, Germersheim.  

    Vollstreckungs-Tipp des Monats: Ausgebremst

    Der Fall unseres Lesers beginnt wie viele, endet aber äußerst ungewöhnlich: Zunächst konnte der Vollstreckungsauftrag gegen Schuldner S. nicht zugestellt werden. S. war unbekannt verzogen. Als nach mühevoller Kleinarbeit die neue Anschrift schließlich ermittelt wurde, konnte der beauftragte GV die eV nicht abnehmen, da S. nicht zum Termin erschien. Es wurde ein Haftbefehl erlangt. Doch da half der Zufall: Unser Leser entdeckte in der Tageszeitung einen Artikel, aus dem hervorging, dass S. ein bekannter Radrennfahrer ist und regelmäßig Geldpreise gewinnt. Tatsächlich war S. mit einem Pokal in der Hand auf einem Foto neben dem Beitrag abgebildet. Unser Leser recherchierte die nächsten, einschlägigen Renntermine. Er erfuhr auch, dass S. im Besitz eines kostbaren Rennrads ist. Schnell wurde der GV mit der Pfändung des Rads und der Taschenpfändung für den Fall des Gewinns eines Geldpreises beauftragt. Unmittelbar am Start, noch bevor das Rennen begonnen hatte, vollzog der GV die Pfändung. Die Hauptforderung – übrigens mit Zinsen und Vollstreckungskosten – zahlte S. in voller Höhe sofort.