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  • 02.03.2011 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Heute berichten wir über den Fall unserer Leserin Rechtsfachwirtin Johanna Kowalczyk, Duisburg. In der Hoffnung, eine neue Frau fürs Leben zu finden, redete sich der Schuldner um Kopf und Kragen.  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats: Statt Flirt Vollstreckung

    Die Kanzlei, in der unsere Leserin tätig ist, hatte für Schuldner S. diverse Dienstleistungen erbracht. Nach Rechnungsübersendung rührte sich S. jedoch nicht. Unsere Leserin leitete schließlich die Durchführung eines Mahnverfahrens gegen S. ein und kam zügig zu einem Vollstreckungsbescheid. Die anschließende Zwangsvollstreckung verlief allerdings fruchtlos. S. wurde zur Abgabe der e.V. geladen.  

     

    Kurz darauf rief S. bei unserer Leserin an und erklärte sich bereit, die Forderung auszugleichen, bat dabei jedoch um Ratenzahlungen. Dies bewilligte unsere Leserin und nahm den Zwangsvollstreckungsauftrag zurück. Doch „es kam, wie es kommen musste“: S. zahlte nicht, rief nur regelmäßig an und vertröstete. Dies schaute sich unsere Leserin eine Weile an, dann leitete sie erneut einen Zwangsvollstreckungsauftrag in die Wege. Doch die Nachricht des Gerichtsvollziehers war ernüchternd: S. war inzwischen unbekannt verzogen.  

     

    Dann begann der „EMA-Marathon“: S. war von Duisburg nach Di. gezogen, dann von dort nach M., von dort nach Dü. und schließlich nach F. Unsere Leserin war überzeugt, dass sich dieses „Spiel“ noch sehr lange hinziehen könnte. Sie versuchte es daher über die einschlägigen Online-Portale. Und siehe da: Bei www.studivz.de wurde sie fündig. Sie schickte eine unverfängliche E-Mail an S. und dieser antwortete. Es entwickelte sich ein reger E-Mail-Verkehr. Denn S. war offensichtlich auf der Suche nach einer neuen Frau. So berichtete er, er sei wieder einmal im Umzugsstress, bat unsere Leserin um ihre Telefon-Nr. und hoffte auf ihren Anruf. Dabei gab er wichtige Informationen Preis: Er wohne nun in B., habe eine neue Arbeitsstelle in verantwortlicher Position bei dem großen Unternehmen X. ...  

     

    Die anschließende EMA-Anfrage ergab die konkrete Adresse des S. Die folgende Gehaltspfändung beim neuen Arbeitgeber X. des S. war ebenfalls ein Volltreffer. Nach vier langen Jahren hatte unsere Leserin nun endlich Erfolg! S. hingegen musste nun nicht nur auf einen vermeindlichen Flirt, sondern auch auf einen Teil seines Gehalts verzichten.  

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 54 | ID 142652