01.09.2005 | Leser-Erfahrungsaustausch
Der Vollstreckungs-Tipp des Monats 2
Häufig sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Bergstraße 18, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-80, E-Mail: ve@iww.de.
In dem von unserem Leser, Rechtsanwalt Dr. Ulf A. Nissen, Altenholz, geschilderten Fall, half der Zufall, beim Schuldner zuzugreifen:
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Das Lied im Radio |
Der Schuldner hatte bei der Mandantin unseres Lesers eine Reparaturrechnung nicht bezahlt. Nachdem ein Vollstreckungstitel gegen ihn erwirkt worden war, stellte sich heraus, dass der Schuldner vermögenslos war. Sein Einkommen lag unter den Pfändungsfreigrenzen. Zugesagte Ratenzahlungen hielt er nicht ein. Die Sache wurde zunächst abgeschlossen.
Etwa ein halbes Jahr später wurde im regionalen Sender ein Gewinnspiel veranstaltet. Es sollte ein bestimmter Liedtitel erkannt werden. Der 10. Anrufer erhielt einen Gewinn. Der Zufall wollte es, dass der Schuldner die ausgelobte, nicht geringe Gewinnsumme gewann. Auf die Frage des Moderators, für was er das Geld verwenden wolle, gab er an, er würde seinen runden Geburtstag, der demnächst anstünde, groß ausrichten.
Dies hörte eine Mitarbeiterin des Lesers. Sie verglich die Geburtsdaten zwischen dem Anrufer im Radio und dem Schuldner. Dann wurde umgehend ein vorläufiges Zahlungsverbot ausgebracht. Zunächst hatte das Gericht zwar Einwendungen gegen die Pfändung. Diese konnten unter Hinweis auf §§ 667 ff., 661 BGB jedoch ausgeräumt werden. Die Forderung wurde schließlich vollständig beglichen. |