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  • 01.11.2001 · Fachbeitrag · Anwaltsgebühren

    Begriff der Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung

    | Der Auftrag bildet die Richtschnur desanwaltlichen Handelns. Damit ist er das maßgebende Kriteriumdafür, ob die Tätigkeit des Anwalts gebührenrechtlicheiner oder mehreren Angelegenheiten zuzurechnen ist BGH LM § 6BRAGO Nr. 5. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz stellt dasZwangsvollstreckungs-Verfahren dar. Hier ist der Begriff derAngelegenheit für die richtige Gebührenberechnungentscheidend: |