05.02.2008 | Aktuelle Gesetzgebung
Unterhaltsrechtsnovelle: Gläubiger aufgepasst!
Am 1.1.08 ist die Unterhaltsrechtsnovelle (BGBl I 07, 3189) in Kraft getreten. Sie betrifft auch die bevorrechtigte Vollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche. Insoweit hat § 850d Abs. 2 ZPO nun den Wortlaut: „Mehrere nach Abs. 1 Berechtigte sind mit ihren Ansprüchen in der Reihenfolge nach § 1609 BGB und § 16 LPartG zu berücksichtigen, wobei mehrere gleich nahe Berechtigte untereinander den gleichen Rang haben.“
Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 25 | ID 117444