14.07.2020 · Nachricht · Basiszins
Basiszins zum 1.7.20 unverändert
| Zur Vermeidung zeitaufwendiger Zwischenverfügungen sollten Gläubiger bei der Erstellung von Forderungsaufstellungen unbedingt beachten: Zum 1.7.20 bleibt der Basiszins unverändert. |
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