· Fachbeitrag · Vereinsmanagement
Wann müssen Gemeinnützige Aufträge öffentlich ausschreiben?
| Gemeinnützige Einrichtungen, die sich überwiegend aus Zuschüssen der öffentlichen Hand finanzieren, unterliegen dem Vergaberecht nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sie müssen ihre Aufträge über eine förmliche öffentliche Ausschreibung vergeben (OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2016, Az. 13 Verg. 6/16, Abruf-Nr. 190622). |
Quelle: Ausgabe 08 / 2017 | Seite 2 | ID 44431107