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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    Aufwandsersatz für Ehrenamtler: So machen Sie gemeinnützigkeitsrechtlich alles richtig (Teil 2)

    | Wann dürfen wir ehrenamtlich Tätigen Aufwandsersatz leisten, ohne dass irgendwelche steuerlichen Folgen entstehen und ohne dass die Gemeinnützigkeit gefährdet ist? Auf diese Fragen weiß kaum ein Verein die sichere Antwort. VB klärt auf. In der Januar-Ausgabe (Seite 3) haben Sie die steuerlichen Grundlagen erfahren. Im folgenden Teil lernen Sie zulässige Aufwandserstattungs-Modelle kennen. |

    Aufwandsersatz und Gemeinnützigkeitsrecht

    Als Verein müssen Sie nicht nur die steuerlichen Folgen und Voraussetzungen des Aufwandsersatzes kennen. Sie müssen wissen, dass gemeinnützige Einrichtungen zusätzliche Anforderungen erfüllen müssen. Diese ergeben sich aus dem Gebot der Selbstlosigkeit (§ 55 AO).

     

    • Ein Verein darf Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden (§ 55 Abs. 1 Nr. AO).