06.05.2008 | Leseranfrage
Ruhender Verein und die Folgen
Ein Leser hat uns folgende Frage gestellt: „Aus personellen Gründen wird unser Verein für drei Jahre seine Tätigkeit einstellen. Welche Konsequenzen hat es, wenn in dieser Zeit keine Mitgliederversammlung abgehalten wird? Gibt es Folgen für die Gemeinnützigkeit?“ Die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer:
Keine gesetzliche Grundlage
Eine gesetzliche Grundlage für ein Ruhen des Vereins gibt es im Vereinsrecht nicht. Als Alternative zur Fortführung kommt hier nur die Auflösung des Vereins in Frage. Die Auflösung ist aber weder gewollt noch sinnvoll, wenn der Verein seine Tätigkeit nur vorübergehend einstellt.
Da es bei unverändertem Fortbestehen des Vereins keine besonderen Meldepflichten an das Vereinsregister gibt und dieses die laufende Tätigkeit des Vereins auch nicht überwacht, muss das Ruhen des Vereins lediglich vereinsintern geregelt werden. Das gilt auch für die Mitgliederversammlung. Ein regelmäßiger Turnus ergibt sich nur aus der Satzung. Der Verein könnte diesen Turnus (per Satzungsänderung) verlängern oder die Mitgliederversammlung nur bei Bedarf einberufen.
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